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2. Mose 22:14

Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;

Darby Unrevidierte Elberfelder

In Der King James Version

And if a man borrow ought of his neighbour, and it be hurt, or die, the owner thereof being not with it, he shall surely make it good.

Im Zusammenhang

13Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.

15wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.

Lies ganz 2. Mose 22

Querverweise

Exodus 22:11so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.

Deuteronomy 15:2Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen.

Nehemiah 5:4Und es gab solche, die da sprachen: Wir haben Geld entlehnt auf unsere Felder und unsere Weinberge für die Steuer des Königs.

Matthew 5:42Gib dem, der dich bittet, und weise den nicht ab, der von dir borgen will.

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