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3. Mose 25:32

Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.

Darby Unrevidierte Elberfelder

In Der King James Version

Notwithstanding the cities of the Levites, and the houses of the cities of their possession, may the Levites redeem at any time.

Im Zusammenhang

31Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.

33Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.

Lies ganz 3. Mose 25

Querverweise

Numbers 35:2Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben.

2 Chronicles 31:19Und für die Söhne Aarons, die Priester, auf den Feldern des Bezirks ihrer Städte, waren in jeder einzelnen Stadt Männer angestellt, die mit Namen angegeben waren, um jedem Männlichen unter den Priestern und jedem ins Geschlechtsverzeichnis Eingetragenen unter den Leviten Teile zu geben.

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