The Bible Software
bible.software › 5. Mose › 5. Mose 15 › 5. Mose 15:2

5. Mose 15:2

Und zwar hat es mit dem Erlasse folgende Bewandtnis: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und Volksgenossen nicht drängen, denn man hat einen Erlaß zu Ehren Jahwes ausgerufen.

Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

In Der King James Version

And this is the manner of the release: Every creditor that lendeth ought unto his neighbour shall release it; he shall not exact it of his neighbour, or of his brother; because it is called the LORD’S release.

Im Zusammenhang

1Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß stattfinden lassen.

3Den Ausländer magst du drängen, das aber, was du von deinem Volksgenossen zu fordern hast, sollst du erlassen.

Lies ganz 5. Mose 15

Querverweise

Nehemiah 5:10Auch ich, sowie meine Brüder und meine Leute haben ihnen Geld und Getreide dargeliehen; so wollen wir doch diese Schuldforderung fallen lassen!

Amos 8:4Hört dieses, die ihr den Dürftigen nachstellt und die Notleidenden im Lande zu Grunde richtet,

Matthew 6:14Denn wenn ihr den Menschen ihre Fehler vergebt, so wird euch euer himmlischer Vater auch vergeben.

Luke 6:34Und wenn ihr denen leiht, von welchen ihr es zu bekommen hofft, ebenso leihen doch auch die Sünder den Sündern, um die gleiche Summe wieder zu bekommen.

James 2:13Denn das Gericht ist unbarmherzig gegen den, der nicht Barmherzigkeit thut. Barmherzigkeit darf herabsehen auf das Gericht.

Dieser Vers In Anderen Ausgaben

King James VersionBíblia Portuguesa MundialLuther Bibel (Deutsch)Bible Louis Segond (Français)Библия (Русский)新标点和合本성경 (한국어)الكتاب المقدس باللغة العربية، فان دايكBibbia Diodati (Italiano)Kinh Thánh (Tiếng Việt)Biblia Cornilescu (Română)Polish Biblia Gdanska (1881)Statenvertaling (Nederlands)

Studiere 5. Mose 15:2

Matthew HenryJamieson-Fausset-BrownAdam ClarkeJohn WesleyJohn CalvinKeil and DelitzschScofieldFamily Bible NotesGeneva Bible Notes (1599)
← 5. Mose 15:15. Mose 155. Mose 15:3 →