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5. Mose 18:3

Und dies ist das Recht, das die Priester gegenüber dem Volke, gegenüber denen haben sollen, welche ein Opfer, sei es ein Rind oder ein Schaf, schlachten: Man hat davon dem Priester das Vorderbein, die beiden Kinnbacken und den Magen zu geben.

Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

In Der King James Version

And this shall be the priest’s due from the people, from them that offer a sacrifice, whether it be ox or sheep; and they shall give unto the priest the shoulder, and the two cheeks, and the maw.

Im Zusammenhang

2Erbbesitz aber soll er nicht haben inmitten seiner Volksgenossen; Jahwe ist sein Erbbesitz, wie er ihm verheißen hat.

4Das Vorzüglichste von deinem Getreide, Most und Öl, sowie das Vorzüglichste von der Schur deiner Schafe hast du ihm zu geben.

Lies ganz 5. Mose 18

Querverweise

Exodus 29:27So sollst du die Webebrust, welche gewebt, und die Hebekeule, welche als Hebe weggenommen wurde von dem Einsetzungs-Widder Aarons und seiner Söhne, für etwas Geweihtes erklären;

Leviticus 7:30Er selbst bringe die Stücke, die Jahwe als Feueropfer gehören: Das Fett nebst der Brust soll er herzubringen; die Brust, damit sie als Webe vor Jahwe gewebt werde.

Leviticus 22:7Sobald die Sonne untergegangen ist, ist er wieder rein; alsdann mag er von den heiligen Gaben essen, denn das ist seine Speise.

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