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5. Mose 20:15

Auf diese Weise sollst du mit allen den Städten verfahren, die sehr weit von dir entfernt liegen, die nicht zu den Städten dieser Völker gehören.

Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

In Der King James Version

Thus shalt thou do unto all the cities which are very far off from thee, which are not of the cities of these nations.

Im Zusammenhang

14dagegen die Weiber und Kinder, das Vieh und alles, was sich sonst in der Stadt findet, alles in ihr Erbeutete, dir rauben und das von deinen Feinden Erbeutete, das dir Jahwe, dein Gott, gegeben hat, genießen.

16Dagegen in den Städten dieser Völker, die dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, sollst du keine Seele am Leben lassen.

Lies ganz 5. Mose 20

Querverweise

Joshua 9:9Sie erwiderten ihm: Aus einem sehr fernen Lande kommen wir, deine Knechte, um des Ruhmes Jahwes, deines Gottes, willen; denn wir haben von ihm gehört, sowohl alles das, was er den Ägyptern angethan hat,

Ezekiel 20:11und ich gab ihnen meine Satzungen und that ihnen meine Rechte kund, die der Mensch üben soll, damit er sein Leben durch sie erhalte,

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