2. Mose 12:10
Auch sollt ihr nichts davon bis zum Morgen übrig lassen; was davon bis zum Morgen übrig bleibt, sollt ihr verbrennen.
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In Der King James Version
Im Zusammenhang
Querverweise
Exodus 23:18Du sollst mir nicht zu gesäuerten Broten das Blut meines Opfers darbringen, und das Fett meines Festopfers soll nicht bis zum folgenden Tag aufbewahrt werrden.
Exodus 34:25Du sollst das Blut meiner Opfer nicht zu gesäuertem Brote schlachten, und das Opferfleich des Passahfestes soll nicht bis zum andern Morgen aufbehalten werden.
Leviticus 19:6An dem Tag, an welchem ihr es opfert, und Tags darauf muß es gegessen werden; was aber bis zum dritten Tag übrig geblieben ist, muß verbrannt werden.
Numbers 9:12Sie dürfen nichts davon übrig lassen bis zum Morgen, auch keinen Knochen an ihm brechen; nach allen Satzungen, die für das Passah gelten, sollen Sie es feiern.