2. Mose 21:2
Wenn du einen Sklaven hebräischen Stammes kaufst, so soll er sechs Jahre lang Sklavendienste verrichten; im siebenten Jahr aber soll er unentgeltlich freigelassen werden.
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In Der King James Version
Im Zusammenhang
1Folgendes sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst:
Querverweise
Genesis 27:36Da sprach er: Ja, mit Recht nennt man ihn Jakob! Denn zweimal hat er mich nun überlistet: mein Erstgeburtsrecht hat er genommen und nun hat er mir auch den Segen weggenommen! Dann sprach er: Hast du denn keinen Segen für mich aufbehalten?
Exodus 22:3Wenn das gestohlene, sei es nun ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, lebendig bei ihm vorgefunden wird, so soll er je noch ein zweites Tier als Buße entrichten.
Leviticus 25:54Falls er aber nicht in dieser Weise ausgelöst wird, so soll er samt seinen Kindern im Halljahre frei ausgehen.
Deuteronomy 15:12Wenn sich dir einer deiner VoIksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, verkauft, so soll er sechs Jahre dein Sklave sein, im siebenten Jahre aber sollst du ihn frei ausgehen lassen.
Deuteronomy 31:10und Mose gab ihnen folgende Anweisung dabei: Nach Ablauf von sieben Jahren, im Erlaßjahr, am Laubhüttenfeste,
Nehemiah 5:1Es erhob sich aber ein großes Geschrei seitens der gewöhnlichen Leute und ihrer Weiber gegen ihre jüdischen Brüder.