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2. Mose 21:28
Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau totstößt, so soll das Rind gesteinigt und darf sein Fleisch nicht gegessen werden; der Besitzer des Rindes aber soll frei ausgehen.
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In Der King James Version
If an ox gore a man or a woman, that they die: then the ox shall be surely stoned, and his flesh shall not be eaten; but the owner of the ox shall be quit.
Im Zusammenhang
27Und wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, so soll er ihn zur Entschädigung für den Zahn freilassen.
29Wenn aber das Rind schon längst stößig gewesen ist, und man dies seinem Besitzer vorgehalten, und er es trotzdem nicht sorgfältig gehütet hat, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau totstößt, gesteinigt, aber auch sein Besitzer mit dem Tode bestraft werden.
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Querverweise
Genesis 9:5Euer eignes Blut aber will ich rächen; an jedem Tiere will ich es rächen und an einem jeden Menschen, als der sein Bruder ist, will ich das Leben des Menschen rächen.
Leviticus 20:15Und wenn sich jemand mit einem Tiere fleischlich vermischt, so soll er mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
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