The Bible Software
bible.software › 2. Mose › 2. Mose 22 › 2. Mose 22:14

2. Mose 22:14

Wenn aber der Besitzer zugegen gewesen ist, braucht der andere keinen Ersatz zu leisten. Ist er aber ein Löhner, so kommt es auf seinen Lohn.

Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

In Der King James Version

And if a man borrow ought of his neighbour, and it be hurt, or die, the owner thereof being not with it, he shall surely make it good.

Im Zusammenhang

13Wenn einer von dem anderen ein Stück Vieh entleiht, und dasselbe Schaden nimmt oder umkommt, ohne daß sein Besitzer zugegen gewesen ist, so muß es jener ersetzen.

15Wenn jemand eine Jungfrau, die noch unverlobt ist, verführt und ihr beiwohnt, so soll er für sie das Kaufgeld entrichten und sie sich zum Weibe nehmen.

Lies ganz 2. Mose 22

Querverweise

Exodus 22:11Wenn es ihm gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer ersetzen.

Deuteronomy 15:2Und zwar hat es mit dem Erlasse folgende Bewandtnis: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und Volksgenossen nicht drängen, denn man hat einen Erlaß zu Ehren Jahwes ausgerufen.

Nehemiah 5:4Und wieder andere sagten: Wir haben zur Beschaffung der königlichen Steuer auf unsere Felder und Weinberge Geld geliehen.

Matthew 5:42Gib dem, der dich bittet, und von dem, der von dir borgen will, wende dich nicht ab.

Dieser Vers In Anderen Ausgaben

King James VersionBíblia Portuguesa MundialLuther Bibel (Deutsch)Bible Louis Segond (Français)Библия (Русский)新标点和合本성경 (한국어)الكتاب المقدس باللغة العربية، فان دايكBibbia Diodati (Italiano)Kinh Thánh (Tiếng Việt)Biblia Cornilescu (Română)Polish Biblia Gdanska (1881)Statenvertaling (Nederlands)

Studiere 2. Mose 22:14

Matthew HenryJamieson-Fausset-BrownAdam ClarkeJohn WesleyJohn CalvinKeil and DelitzschScofieldFamily Bible NotesGeneva Bible Notes (1599)
← 2. Mose 22:132. Mose 222. Mose 22:15 →