2. Mose 22:4
Wenn jemand seinen Acker oder Weinberg beweiden, sein Vieh aber frei laufen läßt, und dasselbe auf einem fremden Acker etwas frißt, so soll er von dem seinigen entsprechend dem Ertrage desselben Ersatz leisten; wenn es aber den ganzen Acker abweidet, soll er das Beste von dem Ertrage seines Ackers oder Weinbergs als Ersatz entrichten.
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In Der King James Version
Im Zusammenhang
Querverweise
Exodus 22:1Wenn der Dieb beim nächtlichen Einbruch betroffen und dabei tot geschlagen wird, so erwächst für den Totschläger keine Blutschuld.
Exodus 22:9Wenn einer dem anderen einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf, überhaupt irgend ein Stück Vieh zum Hüten übergiebt, und dieses umkommt oder Schaden nimmt oder weggeschleppt wird, ohne daß es jemand sieht,
Proverbs 6:31und wenn er ertappt wird, kann er's siebenfältig ersetzen, kann alles Gut seines Hauses hingeben.
Jeremiah 16:18Zuerst aber will ich ihnen ihre Verschuldung und ihre Sünde doppelt vergelten, weil sie mein Land durch das Aas ihrer Scheusale entweiht und mit ihren Greueln mein Erbteil erfüllt haben.