2. Mose 22:6
Wenn einer dem andern Geld oder Kostbarkeiten zum Aufbewahren übergeben hat, und dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen wird, so muß der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, das Doppelte als Ersatz entrichten.
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In Der King James Version
Im Zusammenhang
Querverweise
Exodus 21:33Wenn jemand eine Cisterne offen läßt oder wenn jemand eine Cisterne gräbt, ohne sie zuzudecken, und ein Rind oder ein Esel hineinfällt,
Exodus 22:12Wenn es von einem wilden Tiere zerrissen worden ist, und er es zum Beweise beibringen kann, braucht er für das Zerrissene keinen Ersatz zu leisten.
Judges 15:5Dann steckte er die Fackeln in Brand, ließ sie in die Getreidefelder der Philister laufen und steckte so sowohl die Garben, als die noch stehenden Halme und die Olivengärten in Brand.