2. Mose 22:7
Wenn jedoch der Dieb nicht ausfindig gemacht wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott hintreten, damit entschieden werde, daß er sich am Eigentume des anderen nicht vergriffen habe.
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In Der King James Version
Im Zusammenhang
Querverweise
Exodus 22:4Wenn jemand seinen Acker oder Weinberg beweiden, sein Vieh aber frei laufen läßt, und dasselbe auf einem fremden Acker etwas frißt, so soll er von dem seinigen entsprechend dem Ertrage desselben Ersatz leisten; wenn es aber den ganzen Acker abweidet, soll er das Beste von dem Ertrage seines Ackers oder Weinbergs als Ersatz entrichten.
Proverbs 6:30Man verachtet den Dieb nicht, wenn er stiehlt, um seine Gier zu stillen, weil ihn hungert;
John 12:6Das sagte er aber nicht, weil ihm an den Armen lag, sondern weil er ein Dieb war, und, da er den Beutel führte, die Einlagen wegnahm.