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2. Mose 23:3

Du sollst nicht die Partei des Angesehenen ergreifen, wenn er eine Rechtssache hat.

Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

In Der King James Version

Neither shalt thou countenance a poor man in his cause.

Im Zusammenhang

2Du sollst nicht dem großen Haufen folgen, um Böses zu thun. Bei einer Rechtssache sollst du nicht, der Mehrheit dich anschließend, Aussagen machen und so das Recht beugen.

4Wenn du einen deinem Feinde gehörenden Ochsen oder Esel findest, der sich verirrt hat, so sollst du ihm denselben zurückbringen.

Lies ganz 2. Mose 23

Querverweise

Deuteronomy 1:17Seid unparteiisch im Gericht; hört den Geringsten an, wie den Größten! Scheuet euch vor niemand; denn das Gericht ist Gottes. Aber die Streitfälle, die euch zu schwer sind, laßt an mich gelangen, damit ich Verhör darüber anstelle.

Psalms 82:3Führt die Sache der Geringen und Verwaisten; den Elenden und Dürftigen helft zum Recht!

Proverbs 22:22Beraube nicht den Geringen, weil er gering ist, und zermalme nicht den Elenden im Thore;

Amos 5:12Denn ich weiß wohl: zahlreich sind eure Schandthaten und eurer Sünden gar viel! Ihr bedrängt die Unschuldigen, nehmt Bestechung an und beugt das Recht der Dürftigen im Thor.

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