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2. Mose 27:18
Die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen betragen, die Breite fünfzig Ellen und die Höhe fünf Ellen aus gezwirntem Byssus, mit kupfernen Füßen.
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In Der King James Version
The length of the court shall be an hundred cubits, and the breadth fifty every where, and the height five cubits of fine twined linen, and their sockets of brass.
Im Zusammenhang
17Alle Säulen des Vorhofs ringsum sollen mit silbernen Ringen versehen sein; auch die Nägel an ihnen sollen von Silber sein, ihre Füße aber von Kupfer.
19Und alle Geräte der Wohnung, deren man bedarf bei dem gesamten heiligen Dienst an ihr, und alle ihre Pflöcke und alle Pflöcke des Vorhofs sollen aus Kupfer sein.
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