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3. Mose 19:20
Wenn sich einer mit einem Weibe fleischlich vermischt, das als Sklavin unter der Gewalt eines anderen Mannes steht, ohne daß Sie losgekauft oder freigelassen war, so soll eine Strafe verhängt werden; doch sollen sie nicht mit dem Tode bestraft werden, denn sie war nicht freigelassen.
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In Der King James Version
And whosoever lieth carnally with a woman, that is a bondmaid, betrothed to an husband, and not at all redeemed, nor freedom given her; she shall be scourged; they shall not be put to death, because she was not free.
Im Zusammenhang
19Meine Satzungen sollt ihr beobachten: du darfst nicht zweierlei Arten deines Viehs sich begatten lassen, noch dein Feld mit zweierlei Arten von Samen besäen, noch darf dir ein Kleid, das aus zweierlei Fäden zusammengewirkt ist, auf den Leib kommen.
21Er soll aber Jahwe als seine Buße einen Widder zum Schuldopfer an die Thüre des Offenbarungszeltes bringen,
Lies ganz 3. Mose 19
Querverweise
Deuteronomy 22:23Wenn jemand mit einer Jungfrau, die einem Manne verlobt ist, innerhalb der Stadt zusammentrifft und ihr beiwohnt,
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