3. Mose 23:17
Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Webe-Brote bringen; aus zwei Zehnteln Feinmehl sollen sie bestehen und mit Sauerteig gebacken sein, als Erstlingsopfer für Jahwe.
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In Der King James Version
Im Zusammenhang
Querverweise
Exodus 22:29Ebenso sollst du es halten mit deinem Rind und deinem Schaf: sieben Tage hindurch soll es bei seiner Mutter bleiben; am achten Tage sollst du es mir darbringen.
Exodus 23:19Das Vorzüglichste, die Erstlinge deines Ackerbodens, sollst du zum Hause Jahwes, deines Gottes, bringen. Du sollst ein Böckchen nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
Exodus 34:26Die Erstlinge von den ersten Früchten deines Bodens sollst du zum Hause Jahwes, deines Gottes, bringen. Du sollst ein Böckchen nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
Leviticus 7:13Nebst Kuchen von gesäuertem Brote soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Heils-Dankopfer besteht.
Numbers 15:17Und Jahwe redete mit Mose also:
Numbers 15:20Als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebe abgeben; ebenso, wie die Hebe von der Tenne, sollt ihr sie abgeben.