3. Mose 23:29
Denn wer irgend an diesem Tage sich nicht kasteit, der soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In Der King James Version
Im Zusammenhang
Querverweise
Exodus 30:33Wenn jemand solches mischt oder etwas davon an einen Fremden bringt, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
Leviticus 7:21Und wenn jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es nun mit der Unreinigkeit an einem Menschen oder mit einem unreinen Vieh oder irgend einem unreinen Greuel, und ißt von dem Fleische des Jahwe dargebrachten Heilsopfers, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
Leviticus 23:32Als ein Tag unbedingter Ruhe soll er euch gelten, und ihr sollt euch kasteien. Am Abend des neunten des Monats - vom Abend bis wieder zum Abend sollt ihr die geforderte Ruhezeit einhalten.
Isaiah 22:12und als der Herr, Jahwe der Heerscharen, an jenem Tage zum Weinen und klagen und zum Glatzescheren und zum Anlegen von Trauergewändern rief,
Ezekiel 7:16Und wenn etliche von ihnen entrinnen, so werden sie auf den Bergen sein wie die Tauben der Schluchten, die insgesamt girren, - ein jeder ob der Strafe für seine Verschuldung.