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3. Mose 25:11

Als ein Halljahr soll es euch gelten, das fünfzigste Jahr; in ihm dürft ihr nicht säen und den Nachwuchs nicht einernten, noch von den unbeschnittenen Weinstöcken Trauben lesen.

Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

In Der King James Version

A jubile shall that fiftieth year be unto you: ye shall not sow, neither reap that which groweth of itself in it, nor gather the grapes in it of thy vine undressed.

Im Zusammenhang

10und sollt so das fünfzigste Jahr weihen und im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Als ein Halljahr soll es euch gelten; da sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz und zu seinem Geschlechte kommen.

12Denn ein Halljahr ist es und soll euch als geheiligt gelten; vom Felde weg sollt ihr essen, was es trägt.

Lies ganz 3. Mose 25

Querverweise

Leviticus 27:17Weiht er sein Feld vom Halljahr ab, so soll es nach dem Schätzungswerte zu stehen kommen.

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