3. Mose 25:14
Wenn du deinem Nächsten etwas verkaufst oder von deinem Nächsten kaufst, so sollt ihr nicht einer den andern übervorteilen.
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In Der King James Version
Im Zusammenhang
13In solchem Halljahre sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitze kommen.
Querverweise
Leviticus 19:13Du sollst deinen Nächsten nicht übervorteilen und nicht berauben; der Lohn des Lohnarbeiters soll von dir nicht zurückbehalten werden bis zum andern Morgen.
Deuteronomy 16:19Du sollst das Recht nicht beugen, nicht parteilich sein und nicht Geschenke annehmen; denn das Geschenk macht die Weisen blind und verkehrt die gerechte Sache. 20 Nichts als das Recht sollst du im Auge haben, auf daß du leben bleibest im Besitze des Landes, welches dir Jahwe, dein Gott, giebt.
1 Samuel 12:3da bin ich, tretet gegen mich auf vor Jahwe und seinem Gesalbten! Wessen Ochse oder wessen Esel habe ich weggenommen? Wen habe ich bedrückt, wem Gewalt angethan? Von wem habe ich Sühngeld oder ein paar Schuhe genommen? Tretet gegen mich auf, so will ich es euch zurückerstatten!
Nehemiah 9:36Siehe, wir sind jetzt Knechte, und das Land, das du einst unseren Vätern verliehst, damit sie seine Früchte und seine Segensfülle genießen sollten, - in dem sind wir nun Knechte!
Psalms 10:18daß du den Verwaisten und Unterdrückten Recht schaffest. Nicht sollen fortan Menschen von der Erde trotzen!
Proverbs 21:13Wer sein Ohr vor dem Schreien des Geringen verstopft, der wird, wenn er ruft, auch kein Gehör finden.