3. Mose 25:28
Beschafft er aber nicht so viel, als er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt das von ihm Verkaufte im Besitze des Käufers bis zum Halljahr; im Halljahr aber soll es unentgeltlich heimfallen, so daß er wieder zu seinem Besitztume kommt.
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In Der King James Version
Im Zusammenhang
Querverweise
Leviticus 25:13In solchem Halljahre sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitze kommen.
Leviticus 27:24Im Halljahr aber kommt das Feld wieder an den, von dem er es gekauft hatte, dem es als Erbbesitz gehörte.
Jeremiah 32:15Denn so spricht Jahwe der Heerscharen, der Gott Israels: Es sollen dereinst wieder Häuser und Äcker und Weinberge in diesem Lande gekauft werden!
1 Thessalonians 4:13In Betreff derer, die entschlafen, aber, Brüder, wollen wir euch nicht im ungewissen lassen, damit ihr nicht trauert, so wie die anderen, die keine Hoffnung haben.