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3. Mose 25:33
Und wenn jemand von den Leviten seinen Besitz nicht wieder einlöst, so fällt das von ihm - und zwar in der Stadt, wo er seinen Erbbesitz hat - verkaufte Haus im Halljahre heim; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In Der King James Version
And if a man purchase of the Levites, then the house that was sold, and the city of his possession, shall go out in the year of jubile: for the houses of the cities of the Levites are their possession among the children of Israel.
Im Zusammenhang
32Was aber die Häuser der Leviten betrifft - die Häuser in den Städten, die ihr Eigentum sind -, so steht den Leviten jederzeit die Wiedereinlösung zu.
34Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf nicht verkauft werden; denn es gehört ihnen für alle Zeiten als Erbbesitz.
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Querverweise
Deuteronomy 18:1Den levitischen Priestern, dem ganzen Stamme Levi, soll kein Landanteil noch Erbbesitz zufallen, wie dem übrigen Israel; von den Feueropfern Jahwes und von dem, was ihm zu eigen gehört, sollen sie sich ernähren.
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