3. Mose 25:35
Und wenn dein Bruder verarmt, daß er sich neben dir nicht halten kann, so sollst du ihn aufrecht erhalten als Fremdling und Beisassen, daß er seinen Unterhalt neben dir habe.
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In Der King James Version
Im Zusammenhang
Querverweise
Exodus 23:9Einen Fremdling sollst du nicht hart behandeln; ihr wißt ja, wie es dem Fremden zu Mute ist, weil ihr selbst Fremdlinge gewesen seid in Ägypten.
Leviticus 25:25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitztume verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das, was sein Verwandter verkauft hat, wieder einlösen.
Deuteronomy 15:7Wenn es unter dir einen Armen giebt, irgend einen deiner Volksgenossen in einer deiner Ortschaften in deinem Lande, das Jahwe, dein Gott, dir giebt, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand vor deinem armen Volksgenossen nicht verschließen,
Deuteronomy 24:14Einen armen und bedürftigen Tagelöhner sollst du nicht bedrücken, mag er nun zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremdlingen gehören, die sich in deinem Land in deinen Ortschaften bei dir aufhalten.
Job 31:16Wenn ich Geringen einen Wunsch versagte und die Augen der Witwe verschmachten ließ,
Psalms 41:1Dem Musikmeister. Ein Psalm Davids.