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4. Mose 15:13
Jeder Landeseingeborne hat nach diesen Bestimmungen zu verfahren, wenn er Jahwe ein Feueropfer lieblichen Geruchs darbringt.
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In Der King James Version
All that are born of the country shall do these things after this manner, in offering an offering made by fire, of a sweet savour unto the LORD.
Im Zusammenhang
12Entsprechend der Anzahl der Stücke, die ihr herrichtet, habt ihr Stück für Stück bei einem jeden so zu verfahren.
14Und wenn sich ein Fremder bei euch aufhält oder ein solcher, der für immer unter euch ist, so soll er ebenso verfahren, wie ihr verfahrt.
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