4. Mose 15:30
Wenn aber jemand vorsätzlich sündigt, er sei ein Landesdeingeborner oder ein Fremder, der lästert Jahwe; ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In Der King James Version
Im Zusammenhang
Querverweise
Genesis 17:14Ein unbeschnittener Mann aber, der nicht beschnitten ist am Fleische seiner Vorhaut, - ein solcher soll weggetilgt werden aus seinen Volksgenossen; meinen Bund hat er gebrochen!
Exodus 30:33Wenn jemand solches mischt oder etwas davon an einen Fremden bringt, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
Leviticus 20:6Derjenige aber, der sich an die Totenbeschwörer- und die Wahrsagegeister wendet und so Abgötterei mit ihnen treibt, wider einen solchen will ich mein Antlitz richten und ihn mitten aus seinem Volk hinwegtilgen.
Numbers 9:13Derjenige aber, der rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet und dennoch unterläßt, das Passah zu feiern, - ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen, denn er hat die Opfergabe für Jahwe nicht dargebracht zur festgesetzten Zeit; ein solcher hat Sünde auf sich geladen.
Deuteronomy 1:43Ich redete euch zu, aber ihr hörtet nicht, sondern widerspenstig gegen den ausdrücklichen Befehl Jahwes zogt ihr vermessenen Sinnes hinauf ins Gebirge.
Deuteronomy 29:19Einem solchen wird Jahwe nie verzeihen mögen, vielmehr wird alsdann der Zorn und der Eifer Jahwes gegen einen solchen Menschen auflodern; der ganze in diesem Buch aufgezeichnete Fluch wird sich auf ihn niederlassen, und Jahwe wird seinen Namen unter dem Himmel auslöschen.