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Römer 7:2
Die verheiratete Frau ist gesetzlich an den lebenden Mann gebunden; wenn aber der Mann stirbt, so ist sie ausgethan aus dem Mannesrecht.
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In Der King James Version
For the woman which hath an husband is bound by the law to her husband so long as he liveth; but if the husband be dead, she is loosed from the law of her husband.
Im Zusammenhang
1Oder wisset ihr nicht, Brüder, - rede ich doch zu Leuten, die etwas von Gesetz verstehen - daß das Gesetz Herr ist über den Menschen, eben so lange als er lebt?
3So lange also der Mann lebt, heißt sie Ehebrecherin, wenn sie einem anderen Mann zu eigen wird; stirbt der Mann, so ist sie frei vom Gesetz, derart daß sie nicht mehr Ehebrecherin ist, wenn sie einem andern Mann zu eigen wird.
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Querverweise
Genesis 2:23Da sprach der Mensch: Diese endlich ist Gebein von meinem Gebein und Fleisch von meinem Fleisch; die soll Männin heißen, denn einem Mann ist sie entnommen!
1 Corinthians 7:4Die Frau hat nicht über ihren Leib zu verfügen, sondern der Mann; und ebenso auch der Mann nicht über den seinigen, sondern die Frau.
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