2. Mose 12:45
Ein Hausgenoü und Mietling sollen nicht davon essen.
Deutsch Bolsingerߴs Luther 1545 Bibel (moderne Rechtschreibung)
In Der King James Version
A foreigner and an hired servant shall not eat thereof.
Im Zusammenhang
44Aber wer ein erkaufter Knecht ist, den beschneide man, und dann esse er davon.
Querverweise
Leviticus 22:10Kein anderer soil von dem Heiligen essen, noch des Priesters Hausgenoft, noch Taglohner.