4. Mose 35:12
Und sollen unter euch solche Freistadte sein vor dem Blutracher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeine vor Gericht gestanden sei.
Deutsch Bolsingerߴs Luther 1545 Bibel (moderne Rechtschreibung)
In Der King James Version
Im Zusammenhang
11sollt ihr Stadte auswahlen, daß Freistadte seien; dahin fliehe, dereinen Totschlag unversehens tut.
13Und der Stadte, die ihr geben werdet, sollen sechs Freistadte sein.
Querverweise
Numbers 35:19Der Racher des Bluts soil den Totschlager zum Tode bringen; wie er geschlagen hat, soil man ihn wiedertoten.
Deuteronomy 19:6auf daß nicht der Blutracher dem Totschlager nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so feme ist, und schlage ihm seine Seele, so doch kein Urteil des Todes an ihm ist, weil er keinen Haft vorhin zu ihm getragen hat.
Joshua 20:3dahin fliehen moge ein Totschlager, der eine Seele unversehens und unwissend schlagt, daß sie unter euch frei seien vor dem Blutracher.
2 Samuel 14:7Und siehe, nun stehet auf die ganze Freundschaft wider deine Magd und sagen: Gib her den, der seinen Bruder erschlagen hat, daß wir ihn toten fur die Seele seines Bruders, den er erwurget hat, und auch den Erben vertilgen; und wollen meinen Funken ausloschen, der noch übrig ist, daß meinem Manne kein Name und nichts ubrig bleibe auf Erden.