4. Mose 4:30
von dreißig Jahren an und drüber bis ins funfzigste Jahr, alle, die zum Heer taugen, daß sie ein Amt haben in der Hutte des Stitts.
Deutsch Bolsingerߴs Luther 1545 Bibel (moderne Rechtschreibung)
In Der King James Version
Im Zusammenhang
29Die Kinder Merari nach ihrem Geschlecht und Vaterhause sollst du auch ordnen,
Querverweise
Numbers 4:3von dreilüg Jahren an und druber, bis ins funfzigste Jahr, alle, die zum Heer taugen, daß sie tun die Werke in der Hutte des Stifts.
Psalms 110:1Ein Psalm Davids. Der HERR sprach zu meinem HERRN: Setze dich zu meiner Rechten, bis ich deine Feinde zum Schemel deiner Füde lege.
2 Timothy 2:4Kein Kriegsmann flicht sich in Handel der Nahrung, auf daß er gefalle dem, der ihn angenommen hat.