3. Mose 27:21
und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören.
German Elberfelder (1871) (sogenannt)
In Der King James Version
Im Zusammenhang
22Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt,
Querverweise
Leviticus 25:28Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
Leviticus 27:28Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig.
Deuteronomy 13:17Und nicht soll irgend etwas von dem Verbannten an deiner Hand haften, auf daß Jehova sich von der Glut seines Zornes wende und dir Erbarmung gebe und sich deiner erbarme und dich mehre, so wie er deinen Vätern geschworen hat,
Ezra 10:8Und wer irgend binnen drei Tagen nicht käme, nach dem Rate der Obersten und Ältesten, dessen ganze Habe sollte verbannt, und er selbst aus der Versammlung der Weggeführten ausgeschlossen werden.