Hesekiel 48:21
Was dann noch übrigbleibt, gehört dem Fürsten, zu beiden Seiten des geweihten Stückes und des Eigentums der Stadt, vor jenen fünfundzwanzigtausend Ellen des geweihten Landes bis zu der Grenze gegen Osten und westwärts vor den fünfundzwanzigtausend bis zu der Grenze gegen Westen, entsprechend jenen Teilen. Das sei des Fürsten! Doch das geweihte Land des Heiligtums sowie des Hauses Heiligtum sei mitten drin!
1924 Grünewaldbibel
In Der King James Version
Im Zusammenhang
Querverweise
Ezekiel 34:23Und ich bestelle über sie zum Weiden einen einzigen Hirten, den David, meinen Knecht. Er soll sie weiden, soll ihr Hirte sein.
Ezekiel 45:7Dem Fürsten aber sollt ihr geben zu beiden Seiten des dem Heiligtum geweihten Bodens sowie des Eigentums der Stadt, und zwar vor dem dem Heiligtum geweihten Boden und vor dem Eigentum der Stadt im Westen gegen Westen, im Osten gegen Osten, wie eines Stammes Erbteil lang, von seiner Abendgrenze bis zur Morgengrenze!
Ezekiel 48:10Und der geweihte Landstrich sei den Priestern eigen, nach Norden fünfundzwanzigtausend Ellen lang, nach Westen hin zehntausend Ellen breit, nach Osten auch zehntausend breit, nach Süden fünfundzwanzigtausend lang! Und in der Mitte liegt das Heiligtum des Herrn.