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3. Mose 25:32

Bei den Levitenhäusern, bei ihren eigenen Häusern in den Städten, gibt es stets ein Einlösungsrecht.

1924 Grünewaldbibel

In Der King James Version

Notwithstanding the cities of the Levites, and the houses of the cities of their possession, may the Levites redeem at any time.

Im Zusammenhang

31Die Häuser in Dörfern ohne Ringmauern sind zum Ackerfelde zu rechnen. Für sie gibt es ein Einlösungsrecht; sie fallen im Jubeljahre heim.

33Wer von den Leviten nicht einlösen kann, dessen verkauftes Haus falle in der eigenen Stadt im Jubeljahr zurück. Denn der Levitenstädte Häuser sind ihr Eigentum inmitten der Söhne Israels.

Lies ganz 3. Mose 25

Querverweise

Numbers 35:2"Befiehl den Söhnen Israels, daß sie von ihrem Besitze den Leviten Städte zum Siedeln geben! Auch die Weidetrift rings um die Städte sollt ihr den Leviten geben!

2 Chronicles 31:19Die Aaronssöhne, die Priester, hatten auf den Feldern der Weidetriften ihrer Städte für jede Stadt Leute, die mit Namen genannt waren. Sie mußten jedem Männlichen unter den Priestern seinen Teil geben, ebenso jedem eingetragenen Leviten.

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