3. Mose 27:21
Vielmehr ist dies Feld, wird es im Jubeljahre frei, etwas, was dem Herrn geweiht ist, wie ein dem Bann verfallenes Feld. Dem Priester soll sein Besitz zufallen.
1924 Grünewaldbibel
In Der King James Version
Im Zusammenhang
Querverweise
Leviticus 25:28Ist er aber zur Rückerstattung unvermögend, dann bleibe sein Verkauf im Besitz des Käufers bis zum Jubeljahr! Im Jubeljahr aber falle es heim, daß er wieder zu seinem Besitz kommt!
Leviticus 27:28Keinerlei Banngut, das ein Mann dem Herrn bannt, nichts, was ihm gehört, Mensch oder Vieh oder Erbgrundstück, darf verkauft oder eingelöst werden. Alles Banngut ist dem Herrn hochheilig.
Deuteronomy 13:17All ihren Plunder sollst du auf ihren Markt tragen! Verbrenne die Stadt samt all ihrem Plunder gänzlich, wegen des Herrn, deines Gottes! Sie bleibe ewig ein Schutthügel und soll nimmer aufgebaut werden!
Ezra 10:8Wer nicht am dritten Tage nach dem Beschluß der Oberen und Ältesten komme, dessen ganze Habe solle gebannt werden, und er selbst solle aus der Gemeinde der Gefangenschaft ausgeschlossen sein!