Hesekiel 48:22
Und von dem Eigentum der Leviten, vom Eigentum der Stadt, die inmitten dessen sind, das des Fürsten ist, zwischen der Grenze Jehudahs und der Grenze Benjamins, das sei des Fürsten.
German Tafelbibel (1911)
In Der King James Version
Im Zusammenhang
23Und von den übrigen Stämmen von der Ecke ostwärts bis zur Ecke meerwärts hat Benjamin einen;
Querverweise
Ezekiel 48:21Und das übrige sei für den Fürsten hüben und drüben an der Hebe der Heiligkeit und am Eigentum der Stadt vorn an den fünfundzwanzigtausend der Hebe bis zur Grenze gen Osten und meerwärts, vor den fünfundzwanzigtausend bei der Grenze meerwärts, den Teilen entlang sei für den Fürsten; und die Hebe der Heiligkeit und das Heiligtum des Hauses seien in dessen Mitte.