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5. Mose 15:3

Den Ausländer magst du drängen, das aber, was du von deinem Volksgenossen zu fordern hast, sollst du erlassen.

Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

In Der King James Version

Of a foreigner thou mayest exact it again: but that which is thine with thy brother thine hand shall release;

Im Zusammenhang

2Und zwar hat es mit dem Erlasse folgende Bewandtnis: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und Volksgenossen nicht drängen, denn man hat einen Erlaß zu Ehren Jahwes ausgerufen.

4Jedoch es wird keine Armen unter dir geben, - denn Jahwe wird dich reichlich segnen in dem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Erbbesitze geben wird, daß du es einnehmest,

Lies ganz 5. Mose 15

Querverweise

Deuteronomy 23:20Von deinem Volksgenossen darfst du keine Zinsen nehmen, weder für Geld, noch für Speise, noch für irgend etwas anderes, das man auf Zins leihen kann.

Matthew 17:25Er sagt: doch. Und als er ins Haus gieng, kam ihm Jesus zuvor und sagte: was dünkt dich, Simon? die Könige der Erde, von wem nehmen sie Zölle oder Steuer? von ihren Eigenen oder von den Fremden?

1 Corinthians 6:6sondern Bruder muß gegen Bruder streitführen und das bei Ungläubigen?

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