2. Mose 21:32
Wenn das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin stößt, so sollen dem Eigentümer derselben dreißig Sekel Silber bezahlt, das Rind aber gesteinigt werden.
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In Der King James Version
Im Zusammenhang
Querverweise
Exodus 21:28Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau totstößt, so soll das Rind gesteinigt und darf sein Fleisch nicht gegessen werden; der Besitzer des Rindes aber soll frei ausgehen.
Matthew 26:15und sagte: Was wollt ihr mir geben, daß ich ihn euch ausliefere? Sie aber wogen ihm dreißig Silberstücke auf.
Philippians 2:7sondern sich selbst entäußerte, indem er Knechtsgestalt annahm, in Menschenbild auftrat,