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3. Mose 25:32

Was aber die Häuser der Leviten betrifft - die Häuser in den Städten, die ihr Eigentum sind -, so steht den Leviten jederzeit die Wiedereinlösung zu.

Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

In Der King James Version

Notwithstanding the cities of the Levites, and the houses of the cities of their possession, may the Levites redeem at any time.

Im Zusammenhang

31Dagegen die Häuser in den Dörfern, welche nicht ringsum eine Mauer haben, sind als ein Teil des Ackerbesitzes zu betrachten; sie dürfen wieder eingelöst werden und fallen im Halljahre heim.

33Und wenn jemand von den Leviten seinen Besitz nicht wieder einlöst, so fällt das von ihm - und zwar in der Stadt, wo er seinen Erbbesitz hat - verkaufte Haus im Halljahre heim; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.

Lies ganz 3. Mose 25

Querverweise

Numbers 35:2Befiehl den Israeliten, daß sie von ihrem Erbbesitze den Leviten Städte zu Wohnsitzen geben. Zu den Städten aber sollt ihr den Leviten auch Weidetrift rings um sie her geben;

2 Chronicles 31:19Dazu hatten die Nachkommen Aarons, die Priester, auf den Feldern der zu ihren Städten gehörenden Trift, in jeder einzelnen Stadt, Leute, die namentlich bezeichnet waren, damit sie allen Mannspersonen unter den Priestern und allen ins Geschlechtsregister eingetragenen Leviten ihre Anteile gäben.

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