3. Mose 27:21
sondern das Feld hat, wenn es im Halljahre frei wird, als etwas Jahwe Geweihtes zu gelten, wie ein dem Banne verfallenes Feld; das Eigentumsrecht daran fällt dem Priester zu.
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
In Der King James Version
Im Zusammenhang
Querverweise
Leviticus 25:28Beschafft er aber nicht so viel, als er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt das von ihm Verkaufte im Besitze des Käufers bis zum Halljahr; im Halljahr aber soll es unentgeltlich heimfallen, so daß er wieder zu seinem Besitztume kommt.
Leviticus 27:28Gebanntes jedoch, welches jemand Jahwe mittels des Bannes weiht von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder erblicher Grundbesitz, darf niemals verkauft oder eingelöst werden; alles Gebannte ist Jahwe hochheilig.
Deuteronomy 13:17Alles in ihr Erbeutete sollst du auf ihren freien Platz zusammentragen und die Stadt und alles in ihr Erbeutete verbrennen als ein Ganzopfer für Jahwe, deinen Gott, und sie soll für immer ein Ruinenhügel bleiben und nie mehr aufgebaut werden.
Ezra 10:8Und wer irgend am dritten Tage nicht erscheinen würde, wie es der Beschluß der Obersten und der Vornehmen forderte, dessen gesamte Habe sollte dem Banne verfallen, und er selbst aus der Gemeinde der Weggeführten ausgeschlossen werden.