The Bible Software
bible.software › 5. Mose › 5. Mose 15 › 5. Mose 15:2

5. Mose 15:2

Und dies ist das Wort des Erlasses: Jeder Schuldherr soll seine Hand in demselben ablassen von dem Darlehen, das er seinem Genossen gemacht, er soll es nicht eintreiben von seinem Genossen und seinem Bruder; denn dem Jehovah hat man einen Erlaß ausgerufen.

German Tafelbibel (1911)

In Der King James Version

And this is the manner of the release: Every creditor that lendeth ought unto his neighbour shall release it; he shall not exact it of his neighbour, or of his brother; because it is called the LORD’S release.

Im Zusammenhang

1Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß machen.

3Vom Auswärtigen magst du eintreiben, was du aber bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand erlassen.

Lies ganz 5. Mose 15

Querverweise

Amos 8:4Hört dies, die ihr schnappt nach dem Dürftigen, und wegschafft die Elenden im Lande.

Matthew 6:14Denn so ihr den Menschen ihre Fehle vergebt, so wird euch euer himmlischer Vater auch vergeben.

Luke 6:34Und so ihr leihet denen, von denen ihr es wieder zu empfangen hoffet, was für Dank habt ihr? Denn auch die Sünder leihen den Sündern, auf daß sie das gleiche wieder empfangen.

James 2:13Denn ein unbarmherzig Gericht ergeht über den, der nicht Barmherzigkeit geübt hat, und Barmherzigkeit rühmt sich wider das Gericht.

Dieser Vers In Anderen Ausgaben

King James VersionBíblia Portuguesa MundialLuther Bibel (Deutsch)Bible Louis Segond (Français)Библия (Русский)新标点和合本성경 (한국어)الكتاب المقدس باللغة العربية، فان دايكBibbia Diodati (Italiano)Kinh Thánh (Tiếng Việt)Biblia Cornilescu (Română)Polish Biblia Gdanska (1881)Statenvertaling (Nederlands)

Studiere 5. Mose 15:2

Matthew HenryJamieson-Fausset-BrownAdam ClarkeJohn WesleyJohn CalvinKeil and DelitzschScofieldFamily Bible NotesGeneva Bible Notes (1599)
← 5. Mose 15:15. Mose 155. Mose 15:3 →