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5. Mose 15:3

Vom Auswärtigen magst du eintreiben, was du aber bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand erlassen.

German Tafelbibel (1911)

In Der King James Version

Of a foreigner thou mayest exact it again: but that which is thine with thy brother thine hand shall release;

Im Zusammenhang

2Und dies ist das Wort des Erlasses: Jeder Schuldherr soll seine Hand in demselben ablassen von dem Darlehen, das er seinem Genossen gemacht, er soll es nicht eintreiben von seinem Genossen und seinem Bruder; denn dem Jehovah hat man einen Erlaß ausgerufen.

4Es sei denn, daß unter dir kein Dürftiger ist; denn Jehovah wird dich segnen in dem Lande, das Jehovah, dein Gott, dir zum Erbe einzunehmen gibt;

Lies ganz 5. Mose 15

Querverweise

Deuteronomy 23:20Du sollst nicht Zins nehmen von deinem Bruder, Zins an Silber, Zins an Speise, Zins von sonst etwas, das man verzinsen kann.

Matthew 17:25Er sagt: Ja. Und als er ins Haus hineinkam, kam ihm Jesus zuvor und sprach: Was meinst du, Simon? Von wem nehmen die Könige der Erde Zoll oder Steuer? Von ihren Söhnen, oder von den Fremden?

1 Corinthians 6:6Sondern ein Bruder rechtet mit dem Bruder, und dazu vor Ungläubigen.

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